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   BSG, 06.05.1994 - 7 RAr 80/93   

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https://dejure.org/1994,6873
BSG, 06.05.1994 - 7 RAr 80/93 (https://dejure.org/1994,6873)
BSG, Entscheidung vom 06.05.1994 - 7 RAr 80/93 (https://dejure.org/1994,6873)
BSG, Entscheidung vom 06. Mai 1994 - 7 RAr 80/93 (https://dejure.org/1994,6873)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorruhestandsgeld - Erhöhung - Berufungsausschließungsgrund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufungsausschließungsgrund des § 147 SGG bei Vorruhestandsgeld nach der Verordnung über die Gewährung von Vorruhestandsgeld vom 8.2.1990

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 21.03.1990 - 7 RAr 48/89

    Verpflichtung der Bundesanstalt für Arbeit zur Gewährung von Vorruhestandsgeld

    Auszug aus BSG, 06.05.1994 - 7 RAr 80/93
    Der erkennende Senat hatte sich zwar bereits mit einer Klage auf höheres Vog nach § 9 VRG zu befassen (BSG vom 21. März 1990 - 7 RAr 48/89 -, unveröffentlicht).
  • BSG, 09.08.1990 - 7 RAr 104/88
    Auszug aus BSG, 06.05.1994 - 7 RAr 80/93
    Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung der Berufungsfähigkeit eines prozessualen Anspruchs ist der Zeitpunkt der Einlegung der Berufung (BSGE 16, 134, 135 = SozR RKG § 46 Bl Aa 2 Nr. 4; BSGE 37, 64, 65 = SozR Nr. 1 zu § 11 AA vom 31.12.69; vgl auch etwa BSG vom 9. August 1990 - 7 RAr 104/88 -, unveröffentlicht; Meyer-Ladewig, Komm zum SGG, 5. Aufl 1993, § 144 Rz 19).
  • BSG, 19.12.1973 - 7 RAr 59/72

    Keine Berücksichtigung des vermehrten Lebensunterhaltsbedarfs, wenn ein

    Auszug aus BSG, 06.05.1994 - 7 RAr 80/93
    Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung der Berufungsfähigkeit eines prozessualen Anspruchs ist der Zeitpunkt der Einlegung der Berufung (BSGE 16, 134, 135 = SozR RKG § 46 Bl Aa 2 Nr. 4; BSGE 37, 64, 65 = SozR Nr. 1 zu § 11 AA vom 31.12.69; vgl auch etwa BSG vom 9. August 1990 - 7 RAr 104/88 -, unveröffentlicht; Meyer-Ladewig, Komm zum SGG, 5. Aufl 1993, § 144 Rz 19).
  • BSG, 19.06.1980 - 7 RAr 65/79

    Anspruch des Klägers auf Unterhaltsgeld nach AFG § 44 Abs 2a ist unstreitig -

    Auszug aus BSG, 06.05.1994 - 7 RAr 80/93
    Desgleichen hat sie einen Streit um (das höhere) Unterhaltsgeld (Uhg) nach § 42 Abs. 2 AFG nach zuerkanntem Anspruch auf (das niedrigere) Uhg nach § 42 Abs. 2a AFG als "Höhenstreit" iS des § 147 SGG aF betrachtet (BSG SozR 1500 § 147 Nr. 6).
  • BSG, 04.11.1975 - 7 RAr 52/74

    Bei Geltendmachung eines erhöhten Verpflegungsaufwandes während beruflicher

    Auszug aus BSG, 06.05.1994 - 7 RAr 80/93
    So hat sie einen Höhenstreit iS des § 147 SGG aF angenommen, wenn der Teilnehmer an einer Maßnahme der beruflichen Bildung anstelle der zugebilligten Verpflegungskostenpauschale Mehrleistungen geltend macht (BSG SozR 1500 § 147 Nr. 3).
  • BSG, 17.10.1996 - 7 RAr 122/95

    Anspruch auf Vorruhestandsgeld - Durch Bewilligung der Altersrente tritt ein

    Vor dem Landessozialgericht (LSG) hat die Klägerin - nach Zurückverweisung der Rechtssache (vgl BSG SozR 3-1500 § 147 Nr. 2) - ihr ursprüngliches Klagebegehren weiterverfolgt und überdies beantragt, Vog längstens bis 30. September 1995 zu gewähren, und zwar unter Berücksichtigung der ihr in der Vorruhestandsvereinbarung zugesagten Vergünstigungen.
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